Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Securplan Srl verpflichtet sich, seine Website gemäß Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://learning.securplan.it/it/.
Konformitätsstatus:
Teilweise konform
Basierend auf den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI CEI EN 301 549 aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitätsfälle:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nichtkonformität mit Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004. 4:
- EN 301 549 - 9.1.1.1 – Für einige nicht-textuelle Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige Textalternative, die denselben Zweck erfüllt.
- EN 301 549 – 9.1.2.1 – Für einige aufgezeichnete reine Audio- oder Videomedien werden keine zeitbasierten Medienalternativen angeboten, die gleichwertige Informationen wie die aufgezeichneten reinen Audio- oder Videoinhalte bieten.
- EN 301 549 – 9.1.2.2 – Einige aufgezeichnete Audioinhalte in synchronisierten Medien enthalten keine Untertitel.
- EN 301 549 – 9.1.2.3 – Für einige synchronisierte Medien wird keine Alternative zu zeitbasierten Medien oder Audiodeskription aufgezeichneter Videoinhalte angeboten.
- EN 301 549 – 9.1.2.5 – Für einige aufgezeichnete Videoinhalte in synchronisierten Medien wird keine Audiodeskription angeboten.
- EN 301 549 - 9.1.3.1 - Einige Informationen, Strukturen und Zusammenhänge wurden nicht programmgesteuert ermittelt oder liegen nicht in Textform vor.
- EN 301 549 - 9.1.3.2 - Bei einigen Arten von Informationen ist die sinnvolle Reihenfolge der Inhalte nicht gewährleistet.
- EN 301 549 - 9.1.4.2 - Audioinhalte innerhalb einer Webseite, die automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden, bieten wahrscheinlich entweder keine Funktion zum Anhalten oder Stoppen oder keine Möglichkeit zur Steuerung des Audios, die unabhängig von der Standardsteuerung des Systems ist.
- EN 301 549 - 9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und texthaltigen Bildern weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, sofern die Vorschriften nichts anderes vorschreiben (z. B. Logos).
- EN 301 549 - 9.2.1.1 - Einige Funktionen sind möglicherweise nicht über eine Tastaturschnittstelle nutzbar.
- EN 301 549 - 9.2.4.1 - Es fehlt ein Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen.
- EN 301 549 - 9.2.4.4 - Der Zweck einiger Links kann nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext in Verbindung mit dem Kontextinhalt, der klar definiert werden sollte, ermittelt werden.
- EN 301 549 - 9.2.4.6 - Einige Überschriften und/oder Beschriftungen, die Themen oder Zwecke beschreiben, fehlen.
- EN 301 549 - 9.3.2.2 – Bei Inhalten, die Benutzereingaben erfordern, fehlen teilweise Beschriftungen oder Anweisungen.
- EN 301 549 – 9.3.3.2 – Bei Inhalten, die Benutzereingaben erfordern, fehlen teilweise Beschriftungen oder Anweisungen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2025 erstellt.
Die Bewertung wurde vom Anbieter anhand objektiver und subjektiver Analysen durchgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses EU 2018/1523 der Kommission).
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Informationen zur Website
- Veröffentlichungsdatum der Website: 01.01.2020
- Wurden Usability-Tests durchgeführt: nein
- Verwendetes CMS: Proprietäres CMS
Informationen zur Struktur
- Anzahl der Mitarbeiter mit Behinderungen in der Verwaltung: ND
- Anzahl der Arbeitsplätze für Mitarbeiter mit Behinderungen: ND
